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Gefahren im Bergbau

Gefahren beim Befahren von Bergwerken

Einleitung

Das Befahren eines Bergwerks bezeichnet das Betreten und Begehen untertägiger Grubenräume. Dazu gehören aktive Bergwerke ebenso wie stillgelegte Gruben, Besucherbergwerke, Stollen, Schächte und andere unterirdische Anlagen. Unter Tage treffen zahlreiche Gefahren auf engem Raum zusammen: instabiles Gebirge, eingeschränkte Sicht, schlechte Luft, Wasser, technische Anlagen, schwierige Fluchtwege und eine häufig unzuverlässige Kommunikation mit der Oberfläche.

Besonders riskant sind stillgelegte oder nicht öffentlich zugängliche Bergwerke. Dort werden Ausbau, Bewetterung, Wasserhaltung und regelmäßige Kontrollen oft nicht mehr aufrechterhalten. Ein Stollen, der am Eingang stabil wirkt, kann im Inneren dennoch lebensgefährlich sein. Unbefugtes Betreten ist daher nicht nur riskant, sondern häufig auch verboten. Eine Befahrung sollte ausschließlich mit Genehmigung, fachkundiger Führung und geeigneter Ausrüstung erfolgen.

1. Gefahren durch instabiles Gebirge

1.1 Steinfall und Gebirgsablösungen

Eine der wichtigsten Gefahren ist das Herabfallen von Gestein aus Firste und Stößen, also aus der Decke und den Seitenwänden eines Grubenbaus. Ursache können natürliche Klüfte, Verwitterung, Gebirgsdruck, Erschütterungen, eindringendes Wasser oder der Verfall alter Sicherungssysteme sein.

Kleine Gesteinsstücke können Kopfverletzungen verursachen. Größere Ablösungen können Personen verschütten, Fluchtwege blockieren oder einen Grubenraum vollständig zum Einsturz bringen. Besonders kritisch sind Bereiche mit sichtbaren Rissen, losem Gestein, gebrochenen Holzeinbauten oder bereits am Boden liegenden frischen Gesteinsstücken.

Ein Schutzhelm vermindert zwar das Verletzungsrisiko bei kleineren herabfallenden Teilen, schützt aber nicht vor größeren Gebirgsablösungen. Er ersetzt deshalb niemals eine fachkundige Beurteilung des Zustands.

1.2 Einsturz von Stollen und Kammern

Alte Grubenbaue können durch jahrzehntelange Verwitterung und fehlende Instandhaltung ihre Tragfähigkeit verlieren. Holz verfault, Stahl korrodiert, Mauerwerk wird ausgespült und Gestein lockert sich. Auch scheinbar feste Bodenflächen können lediglich aus dünnen Gesteinsplatten, verrotteten Hölzern oder abgelagertem Material bestehen.

Ein Einsturz kann plötzlich und ohne deutliches Vorzeichen auftreten. Er kann Personen direkt verletzen oder einschließen. Zusätzlich können dabei Staubwolken entstehen, die Sicht und Atmung beeinträchtigen. Werden Luftwege verschlossen, kann sich die Bewetterung innerhalb kurzer Zeit verschlechtern.

1.3 Gefährliche Alt-Ausbaue

Historische Bergwerke sind häufig mit Holz, Mauerwerk, Stahlbögen oder anderen Konstruktionen abgestützt. Diese Bauteile können ihre ursprüngliche Tragfähigkeit längst verloren haben. Besonders tückisch ist, dass alter Ausbau äußerlich noch intakt wirken kann.

Ausbaue dürfen nicht angefasst, belastet oder als Kletterhilfe verwendet werden. Auch das Entfernen alter Gegenstände oder Gesteinsproben kann gefährlich sein, wenn diese Bestandteile einer Stützung sind oder lockeres Material zurückhalten.

2. Absturz- und Sturzgefahren

2.1 Schächte, Gesenke und Blindschächte

Vertikale oder stark geneigte Grubenbaue gehören zu den größten Gefahren. Schächte können mehrere hundert Meter tief sein. Manche liegen offen, andere sind nur notdürftig abgedeckt oder durch Schutt, Wasser und Dunkelheit kaum erkennbar. Ein vermeintlich fester Boden kann in Wirklichkeit aus morschen Bohlen bestehen, die einen Schacht überdecken.

Auch kleine Absturzhöhen können unter Tage schwere Folgen haben. Rettung und medizinische Versorgung sind erheblich schwieriger als an der Oberfläche. Deshalb müssen Schachtbereiche abgesperrt und nur mit professioneller Sicherungstechnik betreten werden.

2.2 Unebene und rutschige Wege

Grubenböden sind häufig von Schienen, Schwellen, Kabeln, Geröll, Schlammlöchern und Wasserläufen durchzogen. In niedrigen Strecken kommt eine gebückte Körperhaltung hinzu. Feuchtigkeit, Lehm und mineralische Ablagerungen machen den Untergrund rutschig.

Ein einfacher Stolpersturz kann zu Knochenbrüchen, Kopfverletzungen oder dem Verlust der Beleuchtung führen. Besonders gefährlich wird dies in der Nähe von Schächten, steilen Strecken oder Wasseransammlungen.

2.3 Leitern, Fahrten und Seile

Alte Leitern und sogenannte Fahrten können durch Korrosion oder Fäulnis geschwächt sein. Ihr Zustand lässt sich allein durch Anschauen oft nicht zuverlässig beurteilen. Dass eine Sprosse das Körpergewicht einer Person trägt, bedeutet nicht, dass die nächste ebenfalls hält.

Seiltechnische Befahrungen erfordern ausgebildete Personen, geprüfte Ausrüstung, redundante Sicherungen und ein Rettungskonzept. Improvisierte Seile, Baumarktkarabiner oder unbekannte Anschlagpunkte sind ungeeignet.

3. Gefahren durch die Grubenatmosphäre

3.1 Sauerstoffmangel

Normale Außenluft enthält rund 21 Prozent Sauerstoff. In Grubenräumen kann der Sauerstoffgehalt durch Korrosion, biologische Zersetzung, Brände, chemische Reaktionen oder die Verdrängung durch andere Gase sinken. Der menschliche Körper erkennt Sauerstoffmangel nicht zuverlässig.

Mögliche Anzeichen sind:

  • Kopfschmerzen, Schwindel und Konzentrationsstörungen bei beginnender Beeinträchtigung.
  • Fehlentscheidungen, Koordinationsprobleme und Schwäche bei stärkerem Mangel.
  • Bewusstlosigkeit und Tod bei sehr niedriger Sauerstoffkonzentration.

Besonders gefährlich ist, dass Betroffene ihren Zustand häufig nicht mehr richtig einschätzen können. Ein ungesicherter Rettungsversuch führt deshalb oft zu weiteren Opfern.

3.2 Kohlendioxid

Kohlendioxid kann durch Verwesung, biologische Prozesse, Grubenbrände oder natürliche Ausgasungen entstehen. Es ist farb- und geruchlos und kann sich in tiefer liegenden Bereichen sammeln. Hohe Konzentrationen führen zu Atemnot, Kopfschmerzen, Panik, Bewusstlosigkeit und schließlich zum Tod.

Da Kohlendioxid nicht mit den Sinnen erkannt werden kann, ist eine verlässliche Gasmessung erforderlich. Die alte Methode, Kerzen oder offene Flammen zur Luftprüfung zu verwenden, ist unzuverlässig und kann bei brennbaren Gasen eine Explosion auslösen.

3.3 Kohlenmonoxid

Kohlenmonoxid entsteht bei unvollständiger Verbrennung, etwa durch Brände, Motorabgase oder Sprengarbeiten. Das Gas ist farb-, geruch- und geschmacklos. Es bindet sich an den roten Blutfarbstoff und verhindert den Sauerstofftransport im Körper.

Schon vergleichsweise geringe Konzentrationen können Kopfschmerzen, Übelkeit, Benommenheit und Bewusstlosigkeit verursachen. Eine betroffene Person muss schnell in sichere Atemluft gebracht und medizinisch versorgt werden. Das darf jedoch nur geschehen, wenn die Helfenden sich nicht selbst der kontaminierten Atmosphäre aussetzen.

3.4 Methan und andere brennbare Gase

Als Bewetterung wird die Versorgung eines Bergwerks mit Frischluft und die Abführung belasteter Luft bezeichnet. In aktiven Bergwerken geschieht dies durch geplante Luftwege und Ventilatoren. In stillgelegten Gruben ist diese Versorgung meist nicht mehr gewährleistet.

Die Luftqualität kann sich räumlich stark unterscheiden. Eine Messung am Eingang sagt daher wenig über tiefere oder abgesenkte Bereiche aus. Auch Wetterwechsel, Luftdruckschwankungen, geöffnete Türen oder ein Ventilatorausfall können die Strömungsverhältnisse verändern.

4. Wassergefahren

4.1 Plötzlicher Wassereinbruch

Wasser kann aus überlagernden Gesteinsschichten, alten Grubenbauen, Bohrlöchern oder Oberflächengewässern eindringen. Ein Wassereinbruch kann Strecken innerhalb kurzer Zeit überfluten und Fluchtwege abschneiden.

Besonders gefährlich sind alte Dämme und Verschlüsse, hinter denen sich große Wassermengen angestaut haben können. Solche Bauwerke dürfen weder beschädigt noch geöffnet werden. Starke Regenfälle und Schneeschmelze können die Lage auch dann verändern, wenn bei einer früheren Befahrung kein Wasserproblem bestand.

4.2 Verdeckte Vertiefungen

Trübes Grubenwasser lässt die Tiefe und den Zustand des Bodens nicht erkennen. Unter der Oberfläche können sich Schächte, Löcher, scharfkantige Gegenstände oder instabile Schlammschichten befinden. Bereits flaches Wasser kann außerdem die Orientierung erschweren und den Rückweg verlangsamen.

4.3 Unterkühlung

Grubenwasser und Umgebungsluft sind häufig ganzjährig kalt. Nasse Kleidung verliert einen großen Teil ihrer Wärmewirkung. Erschöpfung, Verletzung und lange Wartezeiten verstärken die Auskühlung.

Unterkühlte Personen werden zunehmend unkonzentriert, ungeschickt und schläfrig. Dadurch steigt wiederum das Risiko weiterer Unfälle. Warme Kleidung und trockene Reserveschichten sind deshalb auch bei mildem Wetter an der Oberfläche wichtig.

5. Orientierungsverlust und Ausfall der Beleuchtung

5.1 Dunkelheit

Unter Tage herrscht ohne künstliche Beleuchtung vollständige Dunkelheit. Schon der Ausfall einer einzelnen Lampe kann eine Person praktisch handlungsunfähig machen. Ursachen können leere Akkus, Wasserschäden, Stöße oder technische Defekte sein.

Jede Person benötigt daher eine eigene Hauptlampe und mindestens eine unabhängige Ersatzlichtquelle. Eine einzelne Taschenlampe für die gesamte Gruppe genügt nicht. Auch Ersatzlicht muss am Körper getragen werden, damit es nach einem Sturz oder beim Verlust des Rucksacks verfügbar bleibt.

5.2 Komplexe Streckennetze

Grubengebäude können aus zahlreichen Abzweigungen, Sohlen, Querschlägen, Kammern und Schächten bestehen. Gleichförmige Wände und fehlende Orientierungspunkte erschweren die Navigation. Alte Pläne sind nicht immer vollständig oder aktuell; nach ihrer Erstellung können Bereiche eingestürzt, überflutet oder verändert worden sein.

Markierungen anderer Besucher sind ebenfalls nicht unbedingt verlässlich. Sie können zu unpassierbaren Ausgängen, gefährlichen Schächten oder in Sackgassen führen. Für eine organisierte Befahrung sind aktuelle Unterlagen, eine dokumentierte Route und eine klare Umkehrzeit erforderlich.

5.3 Psychische Belastung

Enge, Dunkelheit und fehlender Sichtkontakt zur Oberfläche können Angst oder Panik auslösen. In Stresssituationen werden Gefahren schlechter eingeschätzt und Anweisungen möglicherweise nicht mehr befolgt. Klaustrophobie kann selbst bei Personen auftreten, die zuvor keine entsprechenden Beschwerden hatten.

Die Gruppe sollte langsam vorgehen und regelmäßig kommunizieren. Niemand darf gedrängt werden, eine enge, tiefe oder technisch schwierige Passage zu betreten. Bei zunehmender Angst ist ein geordneter Rückzug sinnvoller als das Fortsetzen der Befahrung.

6. Gesundheitliche Gefahren

6.1 Staub und mineralische Belastungen

Bergwerksstaub kann Quarz, Kohlepartikel, Schwermetalle oder andere gesundheitsschädliche Stoffe enthalten. Feiner Staub dringt tief in die Lunge ein. Wiederholte oder starke Belastung kann langfristig schwere Atemwegserkrankungen verursachen.

Das Aufwirbeln von Staub sollte vermieden werden. In belasteten Bereichen kann geeigneter Atemschutz erforderlich sein. Ein einfacher Mund-Nasen-Schutz schützt nicht zuverlässig vor Gasen und ersetzt keine geprüfte Atemschutz- oder Messtechnik.

6.2 Asbest und Altlasten

In technischen Anlagen können asbesthaltige Baustoffe, Öle, Kraftstoffe, Batteriereste, Sprengstoffrückstände oder Chemikalien vorhanden sein. Auch Schlämme und mineralische Ausblühungen können Schadstoffe enthalten. Unbekannte Materialien sollten weder berührt noch als Fundstücke mitgenommen werden.

6.3 Radon

Radon ist ein natürlich vorkommendes radioaktives Edelgas, das sich in schlecht belüfteten unterirdischen Räumen anreichern kann. Kurzzeitige Einzelbefahrungen führen gewöhnlich zu einer geringeren Belastung als regelmäßige berufliche Aufenthalte. Bei häufigem oder langem Aufenthalt kann jedoch das langfristige Lungenkrebsrisiko steigen.

6.4 Biologische Gefahren

n Gruben können Schimmelpilze, Bakterien, Tierkot und Tierkadaver vorkommen. Fledermäuse und andere Tiere dürfen nicht berührt oder gestört werden. Neben möglichen Infektionen spielt auch der Naturschutz eine wichtige Rolle, da viele unterirdische Quartiere gesetzlich geschützt sind.

Offene Wunden sollten vor Schmutz und Wasser geschützt werden. Nach der Befahrung sind Hände, Schuhe und Ausrüstung zu reinigen. Bei Verletzungen kann eine ärztliche Abklärung, insbesondere hinsichtlich des Tetanusschutzes, notwendig sein.

6.5 Körperliche Überlastung

Lange Wege, gebücktes Gehen, Klettern, Kälte und das Tragen von Ausrüstung führen schnell zu Ermüdung. Erschöpfung vermindert Reaktionsfähigkeit und Trittsicherheit. Der Rückweg ist häufig ebenso anstrengend wie der Hinweg und darf bei der Kräfteplanung nicht unterschätzt werden.

7. Technische und betriebliche Gefahren

7.1 Maschinen und Fahrzeuge

In aktiven Bergwerken verkehren Fahrzeuge und Maschinen teilweise in engen Strecken. Schlechte Sicht, Lärm und begrenzter Platz erhöhen das Risiko, erfasst oder eingeklemmt zu werden. Fahrwege dürfen nur nach den betrieblichen Regeln betreten werden.

Förderanlagen, Seilfahrten, Brecher und andere Maschinen können auch nach einem Stillstand Restenergien speichern. Unbefugte dürfen keine Schalter, Hebel oder Absperrungen betätigen.

7.2 Elektrische Anlagen

Beschädigte Kabel, feuchte Umgebungen und unbekannte Schaltzustände können zu Stromschlägen oder Lichtbögen führen. Leitungen sind grundsätzlich als potenziell spannungsführend zu betrachten. Auch verlassene Anlagen können noch mit einem Stromnetz verbunden sein.

7.4 Brand

Brände unter Tage sind besonders gefährlich, weil Rauch und giftige Gase durch das Streckennetz ziehen und Fluchtwege unpassierbar machen können. Brennende Förderbänder, Holz, Kabelisolierungen, Öle oder Fahrzeuge erzeugen erhebliche Mengen giftiger Verbrennungsprodukte.

Die Fluchtrichtung hängt von der Bewetterung und der Lage des Brandes ab. Deshalb müssen organisierte Befahrungen über ein abgestimmtes Notfallkonzept verfügen. Eigenmächtige Löschversuche können gefährlich sein, wenn Rauchgase, Strom oder explosionsfähige Atmosphären vorhanden sind.

8. Besondere Risiken in stillgelegten Bergwerken

Stillgelegte Gruben sind nicht automatisch sicher, nur weil dort kein Betrieb mehr stattfindet. Vielmehr fehlen häufig genau jene Einrichtungen, die in einem aktiven Bergwerk für Sicherheit sorgen.

Typische Probleme sind:

  • Verfallene Ausbaue und unbekannte Einsturzbereiche, die nicht mehr überwacht werden.
  • Fehlende Bewetterung und unkontrollierte Gasansammlungen, deren Lage sich jederzeit verändern kann.
  • Überflutete Sohlen und verborgene Schächte, die durch trübes Wasser oder Schutt verdeckt sind.
  • Fehlende Kommunikation und Rettungsorganisation, wodurch ein Unfall lange unbemerkt bleiben kann.
  • Unzuverlässige Pläne und versperrte Ausgänge, die eine sichere Orientierung erschweren.
  • Altlasten, Sprengstoffreste und elektrische Anlagen, deren Zustand unbekannt ist.

Absperrungen, Gitter und Warnschilder dürfen niemals umgangen werden. Sie weisen häufig auf konkrete Gefahren hin, die von außen nicht erkennbar sind.

9. Erforderliche Schutzmaßnahmen

9.1 Planung und Genehmigung

Vor einer Befahrung müssen Eigentumsverhältnisse, Zutrittsrecht und örtliche Vorschriften geklärt werden. Für aktive Bergwerke gelten betriebliche Anweisungen; für Besucherbergwerke sind die Vorgaben des Personals verbindlich. Nicht freigegebene Altbergwerke sollten grundsätzlich nicht betreten werden.

Eine fachgerechte Planung umfasst:

  1. Gefährdungsbeurteilung: Welche geologischen, atmosphärischen, technischen und gesundheitlichen Risiken bestehen?
  2. Routenplanung: Welche Bereiche werden befahren, welche Umkehrpunkte und Alternativwege gibt es?
  3. Wetterprüfung: Können Regen, Hochwasser oder Luftdruckänderungen die Grube beeinflussen?
  4. Zeitplanung: Wann beginnt die Befahrung, wann erfolgt die Umkehr und wann wird die Rückkehr erwartet?
  5. Notfallplanung: Wer alarmiert wen, wie wird die Gruppe lokalisiert und wie erfolgt eine Rettung?

9.2 Geeignete Ausrüstung

Die erforderliche Ausrüstung hängt von der Grube und der Befahrungsart ab. Zur grundlegenden persönlichen Ausstattung gehören typischerweise:

  • Schutzhelm mit Kinnriemen, damit der Helm beim Bücken oder Sturz nicht verloren geht.
  • Robuste, rutschfeste Sicherheitsstiefel, gegebenenfalls mit Zehen- und Durchtrittschutz.
  • Widerstandsfähige, warme Kleidung und Handschuhe, angepasst an Feuchtigkeit und Temperatur.
  • Eigene Hauptlampe und unabhängige Ersatzbeleuchtung für jede Person.
  • Erste-Hilfe-Ausrüstung und Wärmeschutz, abgestimmt auf Gruppengröße und Dauer.
  • Geeignete Kommunikations- und Ortungsmittel, soweit diese im betreffenden Grubengebäude funktionieren.
  • Geprüfte Gasmessgeräte, wenn eine atmosphärische Gefährdung möglich ist.

Für Absturzbereiche sind zusätzliche Sicherungssysteme erforderlich. Ihre Benutzung setzt Ausbildung und regelmäßige Übung voraus. Ausrüstung allein macht eine unerfahrene Person nicht sicher.

9.3 Verhalten in der Gruppe

Eine Befahrung sollte niemals allein erfolgen. Die Gruppe muss zusammenbleiben und so organisiert sein, dass niemand unbemerkt zurückbleibt. Die Person mit der größten Orts- und Fachkenntnis sollte die Führung übernehmen.

Wichtige Verhaltensregeln sind:

  • Nicht von der festgelegten Route abweichen.
  • Keine Absperrungen umgehen.
  • Keine Steine oder Ausbauteile lösen.
  • Keine unbekannten Maschinen oder Schalter bedienen.
  • Keine offenen Flammen oder ungeeigneten Elektrogeräte verwenden.
  • Schächte und Wasserflächen nur nach fachlicher Beurteilung passieren.
  • Bei Gasalarm, Unwohlsein, Wassereinbruch oder Veränderungen am Gebirge sofort geordnet umkehren.

9.4 Rückkehrkontrolle

Eine zuverlässige Person außerhalb der Grube sollte den Befahrungsplan, die Namen der Teilnehmenden, den Zugangspunkt und die späteste Rückkehrzeit kennen. Für den Fall einer Überschreitung muss eindeutig vereinbart sein, wann und über welche Stelle Alarm ausgelöst wird.

Die außenstehende Person darf nicht selbst zur Suche in die Grube gehen. Eine unkoordinierte Suche kann zusätzliche Opfer verursachen und professionelle Rettungsmaßnahmen erschweren.

10. Verhalten im Notfall

10.1 Grundprinzipien

Bei einem Unfall gilt zuerst der Eigenschutz. Wer ohne geeignete Ausrüstung in einen Bereich mit giftigen Gasen, Sauerstoffmangel, Einsturzgefahr oder Absturzrisiko vordringt, kann selbst zum Opfer werden. Besonders bei Bewusstlosen in Schächten oder schlecht belüfteten Räumen ist ein spontaner Rettungsversuch lebensgefährlich.

Sinnvolle Sofortmaßnahmen sind:

  1. Ruhe bewahren und Lage beurteilen.
  2. Gruppe sichern und weitere Gefährdung vermeiden.
  3. Nur helfen, wenn dies ohne erhebliche Eigengefährdung möglich ist.
  4. Notruf absetzen und genaue Angaben zu Zugang, Grube, Route und Unfallstelle machen.
  5. Anweisungen der Rettungsleitstelle befolgen.
  6. Eine Person zur Einweisung der Rettungskräfte am Zugang bereitstellen, sofern dies sicher möglich ist.

10.2 Alarmierung

Mobilfunk funktioniert unter Tage meist gar nicht oder nur in Eingangsnähe. Deshalb muss die Kommunikation vorab geplant werden. Der Notruf sollte Informationen über Art und Umfang des Unfalls, Zahl der Betroffenen, vermutete Gefahren und den genauen Zugang enthalten.

Für Rettungen aus Bergwerken sind häufig spezialisierte Kräfte erforderlich, beispielsweise Grubenwehr, Höhenrettung oder Feuerwehr mit besonderer Ausrüstung. Die Rettung kann mehrere Stunden dauern. Deshalb sind Wärmeerhalt, Erste Hilfe und eine genaue Standortbeschreibung besonders wichtig.

10.3 Typische Abbruchgründe

Eine Befahrung muss beendet oder darf gar nicht erst begonnen werden, wenn beispielsweise folgende Umstände auftreten:

  • Ein Gasmessgerät warnt oder fällt aus.
  • Personen klagen über Kopfschmerzen, Übelkeit, Schwindel oder Atemprobleme.
  • Frischer Steinfall, Risse oder Geräusche weisen auf Gebirgsbewegungen hin.
  • Der Wasserstand steigt oder starker Regen setzt ein.
  • Haupt- oder Ersatzbeleuchtung ist nicht mehr zuverlässig.
  • Die Orientierung ist unklar.
  • Ein Gruppenmitglied ist erschöpft, verletzt oder psychisch überfordert.
  • Der geplante Umkehrzeitpunkt ist erreicht.

Ein rechtzeitiger Rückzug ist keine Übervorsicht, sondern ein wesentlicher Teil professionellen Sicherheitsverhaltens.

11. Risikobewertung im Überblick

Schlussfolgerung

Das Befahren von Bergwerken verbindet geologische, atmosphärische, technische und gesundheitliche Risiken. Viele dieser Gefahren sind nicht sichtbar, nicht riechbar und für Laien kaum zuverlässig einzuschätzen. Besonders Sauerstoffmangel, giftige Gase, verdeckte Schächte und instabiles Gebirge können innerhalb kurzer Zeit tödlich wirken.

Entscheidend sind daher Zutrittsgenehmigung, fachkundige Führung, eine sorgfältige Gefährdungsbeurteilung, geeignete Ausrüstung und ein belastbarer Notfallplan. In aktiven Bergwerken und Besucherbergwerken müssen die betrieblichen Anweisungen strikt befolgt werden. Stillgelegte, nicht freigegebene Gruben sollten nicht eigenmächtig betreten werden. Die wichtigste Sicherheitsentscheidung besteht häufig darin, eine Befahrung gar nicht erst zu beginnen oder bei ersten Warnzeichen sofort umzukehren.